§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Vereinszweck
§ 3 Grundsätze
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 6 Mitgliedsbeiträge
§ 7 Förderer
Förderer des Vereins kann jedermann werden, der den Vereinszweck durch einmalige oder regelmäßige Spenden unterstützt.
§ 8 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung.
§ 9 Der Vorstand
§ 10 Mitgliederversammlung
§ 11 Beschlussfassung
§ 12 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Vorstand einberufen werden, wenn diese im Interesse des Vereins notwendig erscheint, oder die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Ist weniger als ein Drittel der Mitglieder anwesend, kann eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
In der Einladung ist auf diese erleichternde Bedingung hinzuweisen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst; Satzungsänderung und Beschlüsse über die Vereinsauflösung bedürfen einer 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen gültigen Stimmen an. Stimmenenthaltung gelten als ungültige Stimme.
§ 13 Kassenprüfer
Der von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer überwacht die Kassengeschäfte des Vereins. Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen; über das Ergebnis ist in der Mitgliederversammlung zu berichten.
§ 14 Anfallberechtigung
§ 15 Inkrafttreten
Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 11.04.2024 beschlossen worden und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.